Man kann Lärmschutzwände unterschiedlich gestalten.
Sie eingrünen.... oder "bemalen" lassen.
Vielleicht sollte man die Bürger vorher fragen, was sie bevorzugen.
(Fotos: Kauer)
(wk) Asel ist eine vom Lärm gebeutelte Ortschaft. Flug-, Zug- und Straßenlärm müssen die Bürger ertragen. Wenigstens entlang der B 494 wurde vor vielen Jahren eine Schallschutzwand errichtet. Und da ein solches Bauwerk in der Landschaft nicht gerade ästhetisch wirkt, wurde die Wand glücklicherweise "eingegrünt". Das hat mehrere positive Begleiteffekte: das Grün lässt das Bauwerk als Fremdkörper einigermaßen verschwinden. Insbesondere für Vögel und Insekten bietet das Grün Behausung, Versteck und Nahrungsquelle gleichermaßen. Das Grün wirkt als natürlicher Filter für Stäube und Schadstoffe. An sich könnten alle zufrieden sein.
Nicht jedoch offensichtlich die Straßenmeisterei Sarstedt. "Weg mit dem Grün" heißt hier die Devise ? Und der verduzte Benutzer der B 494 staunt seit einigen Tagen über das Machwerk.
Aber vielleicht hat die Straßenmeisterei auch nur ihr Herz für die "Künstler des öffentlichen Raumes" (in der Graffiti-Szene auch "Aerosol-Junkies" genannt) entdeckt. Kaum war das Grün weg, zierten die "tags" der fleißigen Nutzer von Farbsprühdosen die kahlen Wände. Ach ja, und es ist nun auch Platz genug für Plakate, die vorher an dem Grün schlecht zu befestigen waren.Wobei die Fetzen an der Wand zeigen, dass auch die Wand für öffentliche Aushänge nicht optimal ist ... ohnehin nur etwas für multitaskingfähige Kraftfahrer, die neben der Beachtung der Ampeln, des Verkehrsgeschehens auf der Kreuzung usw. gleichzeitig auch noch Plakate lesen können. Wie dem auch sei:
Des einen Freud´ ist des anderen Leid.
Wir Naturschützer gehören zu der zweiten Gruppe, wir leiden bei solchen zumindest fragwürdigen Kahlschlägen. Und wir sind mit dieser Auffassung sicherlich nicht allein.
Wir forschen jedenfalls bei der Straßenmeisterei nun nach den Gründen eines solchen Eingriffs und werden - sobald uns eine Antwort vorliegt - noch einmal auf das Thema zurückkommen. Die Dienststellenleiterin ist momentan im Urlaub.
Nachtrag:
am 13. September hat die Straßenmeisterei mitgeteilt, dass bei der letzten Ingenieurbauwerkskontrolle gem. DIN 1076 von dem Prüfer bemängelt worden sei, dass der Bewuchs die Lärmschutzwand beschädigt habe und beseitigt werden müsse, um die Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu gewährleisten.
Ferner sei das Lichtraumprofil von dem Geh- und Radweg nicht mehr vorhanden, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt gewesen. Sämtliche Verkehrszeichen seien zugewachsen und kaum mehr sichtbar gewesen. Auch das Sichtdreieck an der Kreuzung sei stark eingeschränkt gewesen. Aus diesem verkehrssicherheitstechnischen Gründen habe die Bepflanzung daher zurück geschnitten werden müssen. Fotos, die der Kontrolleur vor der Maßnahme gefertigt hat, waren der Stellungnahme beigefügt.
Unsere Meinung:
es ginge auch schonender.
Vielleicht sollte einmal nach DIN 1076 geprüft werden, wodurch die größeren Schäden entstehen: durch die natürliche Begrünung oder das maschinelle Abreißen des Bewuchses.
Hildesheim (wbn). Da freut sich der Feldhamster (Cricetus cricetus): Als Teil einer europaweit stark gefährdeten Art hat er künftig gut Lachen in der Hildesheimer Börde. Zum Herbst
zumindest wird ein neues Förderprogramm aufgelegt, um die Lebensbedingungen der geschützten Tierart zu verbessern - und damit nicht nur der Hamster profitiert, werden kooperativen Landwirten
Geldprämien angeboten.
Als charakteristische Bewohner der fruchtbaren Lößböden im Raum Hildesheim sind die Nagetiere aus der Familie der Wühler auf eine hamstergerechte Bewirtschaftung der Ackerraine angewiesen. Dazu
hat das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz jüngst drei Bewirtschaftungsvarianten ausgearbeitet. Über zwei Jahre hinweg muss der Landwirt dann auf dem Randstreifen
seines Ackers Luzerne oder Getreide anbauen, ohne sie zu düngen oder abzuernten, oder muss schlicht nach der Ernte mindestens 20 Zentimeter hohe Stoppeln belassen. Landwirte, die ihre Äcker im
Stadtgebiet Hildesheim nach einer der drei Varianten bestellen, können jährlich bis zu 2.200 Euro Prämie hamstern. Sie werden gebeten, sich bis zum 31. August unter Telefon 05121/301-3160
bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim zu melden.
(Zum Bild: Feldhamster können sich in Zukunft über einen besseren Lebensraum freuen. Foto: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz/Landler)
aus:
Weserbergland-Nachrichten v. 08.08.2012